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Letztes Einwiegen: 15 min vor Schließung

Sonderabfälle

Elektronisches Nachweisverfahren

Seit dem 1. Februar 2007 ist die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten. Seit dem 01. April 2010 wird die elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle mit digitaler Signatur verbindlich vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente.

Die gesamte elektronische Erstellung der Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register wird mit unserer Hilfe erledigt.